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Dienstplan Berufsfeuerwehr Wuppertal für 2015
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Feuerwehr- Info 5/2011 Verhandlungstermin im komba Musterverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
In dem Musterverfahren der komba gewerkschaft hatte das Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 07.05.2009 entschieden, dass Feuerwehrbeamten ein Freizeitausgleich für den Dienst über 48 Stunden hinaus zusteht.
Feuerwehr-Info 9/2010 Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Weigerung eines Feuerwehrbeamten über die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden Dienst zu verrichten
Das Verwaltungsgericht Halle hat mit einer Entscheidung vom 25.03.2009 den Europäischen Gerichtshof angerufen und die Frage gestellt, ob es ein unzulässiger Nachteil sei, wenn ein Beamter im Einsatzdienst aufgrund seines Antrages, nur noch maximal die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zu arbeiten, gegen seinen Willen auf einen anderen Dienstposten umgesetzt wird, der überwiegend im Innendienst ist.