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In dem Musterverfahren der komba gewerkschaft hatte das Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 07.05.2009 entschieden, dass Feuerwehrbeamten ein Freizeitausgleich für den Dienst über 48 Stunden hinaus zusteht.
Dieses Urteil war jedoch nicht so weitgehend wie eine zwischenzeitlich
ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Deshalb war die
komba gewerkschaft gezwungen, das Musterverfahren fortzuführen, um eine
noch günstigere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für die
betroffenen Kollegen zu erreichen.
Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erwarten wir
grundsätzliche Aussagen zur Berechnung, zur Höhe und zum Umfang des
Freizeitausgleichs im Feuerwehrbereich.
Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgt
am 29.09.2011. Mit einem anschließenden Urteil des Gerichts ist zu
rechnen.
Da die komba gewerkschaft ihren Mitgliedern bereits in den Jahren 2001 und
2003 Musteranträge für die Anmeldung ihres Anspruchs auf Freizeitausgleich
zur Verfügung gestellt hatte, werden von einer positiven Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts zahlreiche Mitglieder der komba gewerkschaft
profitieren.
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