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Besoldungsgespräche mit der Landesregierung erfolgreich abgeschlossen


1. Ab dem 01.04.2017 erfolgt eine lineare Erhöhung um 2 %, mindestens aber um den Betrag von 75 Euro monatlich.
2. Ab dem 01.01.2018 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,35 %.
3. Sowohl in 2017 als auch in 2018 erfolgt auf Landes- und Kommunalebene kein Abzug mehr für die Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 %.

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