Aktuelles - Archiv |
Arbeitnehmer - Archiv |
Beamte - Archiv |
Feuerwehr - Archiv |
ESW - Archiv |
WSW - Archiv |
|
Foto-Galerien |
1. Ab dem 01.04.2017 erfolgt eine lineare Erhöhung um 2 %, mindestens aber um den Betrag von 75 Euro monatlich.
2. Ab dem 01.01.2018 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,35 %.
3. Sowohl in 2017 als auch in 2018 erfolgt auf Landes- und Kommunalebene kein Abzug mehr für die Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 %.
PDF-Datei: bitte hier klicken >>