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Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat am 08.02.2017 im Fall eines Kommunal- und eines Landesbeamten entschieden, dass die Betreffenden für die Monate, in denen sie altersdiskrimi-nierend besoldet worden waren, eine Entschädigung in Höhe von 100,00 € erhalten.
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