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Die Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen (BVO NRW) ist mit Wirkung vom 01.01.2015 geändert worden. Verschiedene Änderungen sind eingetreten:
Neue Belastungsgrenze: für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige und nicht beihilfefähige Arzneimittel.
Erhöhung des beihilferechtlichen Höchstbetrages für zahntechnische Leistungen: Für zahntechnische Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen ist der Höchstbetrag von 60% um 10 auf 70% erhöht worden.
Pflegebedingte Leistungen: Durch das Pflegestärkungsgesetz 1 sind zwingend notwendige Regelungen auf das Beihilferecht NRW übertragen worden. Dabei sind beihilfefähige Beträge, analog den Regelungen des SGB XI, erhöht worden.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
PDF-Datei: bitte hier klicken >>