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Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 war unter anderem die Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld von 27 auf 25 Jahre abgesenkt worden. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Herabsetzung der Altersgrenze verfassungswidrig ist. Daher hatte der dbb mit dbb Info Nr. 27/2014 Eltern, die durch die Regelung Nachteile erleiden, empfohlen, gegen Kindergeld- bzw. Steuerbescheide binnen eines Monats
Einspruch einzulegen und unter Verweis auf das laufende Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 646/2014) ein Ruhen des Verfahrens beantragen.
Zahlreiche Tarifregelungen sind vom Bezug von Kindergeld abhängig, u. a. auch der § 11 TVÜ-VKA.
Einen entsprechenden Antrag zur Geltendmachung finden Sie hier.
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