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In 2. Lesung verabschiedete am 05.11.2014 der Landtag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und Piraten und bei Enthaltung der CDU-Fraktion das (neue) Gesetz zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014. Das Gesetz hat folgenden Inhalt:
Bis zur Besoldungsgruppe A 10 erfolgt wie bisher die zeit-und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses aus dem Jahr 2013 (Tarifvertrag der Länder).
In den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 bleibt es bei der Erhöhung ab dem 01.01.2013 und ab dem 01.01.2014 um jeweils 1 %. Daneben erfolgt ab dem 01.05.2013 eine weitere Erhöhung um 0,3 % und zusätzlich monatlich 30,--€. Ab dem 01.05.2014 gibt es eine weitere Erhöhung um 0,3 % und zusätzlich monatlich 40,--€.
In den Besoldungsgruppen A 13 und höher erfolgt ab September 2013 eine Erhöhung um 1,3 % und zusätzlich monatlich 30,--€. Ab dem 01.09.2014 gibt es eine weitere Erhöhung um 1,3 % und zusätzlich monatlich 40,--€.
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