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Ab der Besoldungsgruppe A 11 aufwärts gibt es für 2013 zunächst eine Erhöhung der Tabellenwerte um 1,5 %. Anschließend werden die Tabellenwerte um 30 € erhöht. Für 2014 gibt es eine weitere Erhöhung der Tabellenwerte um 1,5 %, anschließend werden die Tabellenwerte nochmals um 40 € erhöht.
Bei den 30 € bzw. 40 € handelt es sich somit nicht um Einmalzahlungen. Sie führen vielmehr zu einer dauerhaften Erhöhung der Tabellenwerte und wirken sich auch auf die Sonderzahlung aus.
In den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 werden die o. g. Erhöhungen in 2013 und 2014 jeweils um 4 Monate verschoben, ab der Besoldungsgruppe A 13 um 8 Monate. Die Verschiebung führt dazu, dass die bereits für die Monate Januar bis April ausgezahlte 1 %ige Erhöhung mit der Nachzahlung verrechnet wird. Daraus ergibt sich aber kein Minus, sondern beispielsweise für die Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 11 für die Jahre 2013 und 2014 eine Nachzahlung von über 1300 €.
Die in der Berichterstattung angesprochene Versorgungsrücklage von 0,2 % greift derzeit im kommunalen Bereich nicht, da die Verpflichtung zur Bildung von Versorgungsrücklagen im kommunalen Bereich mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements abgeschafft wurde.
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