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Eine Verpflichtung hierzu ergibt sich aus dem Urteil jedoch nicht. Das Urteil billigt dem Gesetzgeber Ermessensspielräume zu.
Als Ergebnis muss es eine Lösung geben, die die rechtliche Bewertung einer verfassungsgemäßen Lösung zulässt.
Am Donnerstag, 21.08.14, findet diesbezüglich die letzte Verhandlungsrunde statt.
Weiteres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
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