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„Trotz deutlicher Hinweise der angehörten Sachverständigen hat die Landesregierung“, so Guido Arens, „die maßgeblichen Grundsätze im Gesetzgebungsverfahren unzureichend beachtet“. Nun bleibt es abzuwarten, inwieweit die Landesregierung auf diesen Urteilsspruch reagieren wird, da im neuen Gesetzgebungsverfahren die verfassungsrechtlichen Vorgaben erneut zu prüfen sind.
Aufgrund dieser Entscheidung fordert der Landesbund eine echte 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses auf alle Besoldungsgruppen. „Wir warnen die Landesregierung eine Kompensation durch einen Personalabbau vornehmen zu wollen“, so Roland Staude. „Mit Blick auf den Gesamthaushalt muss die Landesregierung nunmehr ihre Hausaufgaben machen.“
Uli Silberbach, Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw: „Wir erwarten eine Korrektur der Fehlentscheidung: Landesregierung und Landtag müssen nun zeitnah, vollständig und uneingeschränkt das Tarifergebnis auf alle Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen.“
Das Urteil führt allerdings nicht dazu, dass betroffene Beamte automatisch einen Zahlungsanspruch ab dem 1. Januar 2013 haben. Vielmehr muss der Landtag ein neues, verfassungsgemäßes Gesetz verabschieden.
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