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Mit einer fadenscheinigen Begründung will die Landesregierung tausende von Müttern bei ihrer Altersversorgung benachteiligen. Die Landesregierung beabsichtigt, die Verbesserung im Rentenrecht, die sogenannte Mütterrente, nicht auf Beamtinnen in Nordrhein-Westfalen zu übertragen und begründet dies mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums.
„Hier wird mit zweierlei Maß gemessen“, so Roland Staude, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen. Während die Arbeitnehmerin zukünftig mit zwei Jahren Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung rechnen könne, werde die Beamtin mit einer Berücksichtigung von 6 Monaten bei ihrer Altersversorgung abgespeist. „Das ist ein Skandal“, so der Vorsitzende.
Während frühere Verschlechterungen im Rentenrecht in die Altersversorgung der Beamtenschaft übertragen wurden, sollen die ausnahmsweise beschlossenen Verbesserungen den beamteten Müttern vorenthalten werden. „Was hat das mit Gerechtigkeit zu tun?“ sagte Staude in der Vorstandssitzung des DBB NRW am Montag (02.06.) in Düsseldorf. „Hier werden die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von der Landesregierung erneut von Einkommensverbesserungen abgekoppelt.“
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