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Es erscheint dem DBB als besonders gravierend, dass der Gesetzentwurf nicht nur inhaltlich abzulehnen ist, sondern dass er nach einhelliger Auffassung offenbar verfassungswidrig ist. Das unterstreichen insbesondere die schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Battis und Prof. Dr. Schwarz.
Weil der individuelle Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte sehr langwierig ist, bittet der DBB die Opposition im Landtag die Verfassungswidrigkeit des Besoldungsgesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen geltend zu machen. Hier kann nämlich der einzelne Beamte und Richter nicht klagen.
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