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Land legt ersten Teil der Dienstrechtsreform vor.
Die Landesregierung hat den Gewerkschaften einen Entwurf eines Dienstrechtsanpassungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Damit wird die überfällige Dienstrechtsreform eingeleitet. Allerdings will das Land nach eigener Aussage nur eine zügige Umsetzung von unabweisbar notwendigen und rechtlich zwingenden Anpassungen im Besoldungs-, im Versorgungs- und Dienstrecht des Landes Nordrhein-Westfalen vornehmen.
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