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Am 2. August 2011 tagte im Bundesministerium des Innern die Steuerungsgruppe der Verhandlungen über eine Entgeltordnung zum TVöD mit Bund und Kommunen. In den bisherigen Verhandlungen war deutlich geworden, dass ein Einvernehmen über die vorläufige Zuordnung nicht erzielt werden konnte. Daher wurde die Steuerungsgruppe, bestehend aus den jeweiligen Verhandlungsspitzen, angerufen. Für die dbb tarifunion leitete der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion, Frank Stöhr, das Gespräch, für ver.di deren Vorsitzender Frank Bsirske. Auf Arbeitgeberseite leiteten der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, und der Präsident der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Dr. Thomas Böhle, das Gespräch.
Fortschritte mit dem Bund!
Mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat die dbb tarifunion im März 2011 ein Ergebnis zur
Entgeltordnung erzielt. Kern dieser Einigung ist das „Zurückholen“ der bis zu sechsjährigen BAT-Aufstiege
für seit Inkrafttreten des neuen Tarifrechts neueingestellte und umgruppierte Beschäftigte mit Tätigkeitsmerkmalen
bis BAT Vc mit Aufstieg nach BAT Vb. Hier wird mit Inkrafttreten der Entgeltordnung ohne
Wartezeit eine sofortige Neuzuordnung in die jeweils höhere Entgeltgruppe erfolgen. Entsprechendes gilt
für Vergütungsgruppenzulagen.
Die dbb tarifunion und der Bund sind sich darüber einig, dass das Verhandlungsergebnis mit der TdL eine
gute Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit dem Bund ist. Frank Stöhr und der Bundesinnenminister
einigten sich daher darauf, dass die Verhandlungen zu einer Entgeltordnung auf der Grundlage des
Abschlusses mit der TdL zeitnah fortgesetzt werden. Bis zu Beginn der kommenden Einkommensrunde
sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein.
Keine Fortschritte mit Kommunen!
Die VKA wollte sich diesem Fortschritt nicht anschließen. Sie lehnte Verhandlungen auf Grundlage des TdLErgebnisses
strikt ab und verwies auf die andere Beschäftigtenstruktur bei den Kommunen und die daraus
resultierenden „monetären Auswirkungen“ eines Abschlusses auf TdL-Grundlage. In den Verhandlungen
zuletzt nicht weiter verfolgte Forderungen wurden zudem erneut aufgestellt. Dies gilt beispielsweise für
nicht näher definierte „Personalentwicklungsmaßnahmen“, die zu einem Außerkraftsetzen der Tarifautomatik
führen sollen. Anders als mit dem Bund konnte mit der VKA somit nicht vereinbart werden, dass die
Verhandlungen zeitnah fortgesetzt werden. Die bisher mit Bund und Kommunen gemeinsam geführten
Verhandlungen zu einer Entgeltordnung sind damit aus dem Gleichschritt geraten.
250 Euro Pauschalzahlung noch in diesem Jahr!
Als Nachteilsausgleich für
das Nichtvorhandensein
einer Entgeltordnung einigten
sich dbb tarifunion,
VKA und Bund, wie im Jahr
2010 auch, auf eine Pauschalausgleichszahlung
in
Höhe von 250 Euro für das
Jahr 2011. Ausgezahlt werden
soll dieser Betrag bis
Ende Oktober 2011. Vorbehaltlich
der Redaktion gilt
dies für ab 1. Oktober 2005
neu eingestellte Beschäftigte
der EG 2 bis EG 8 und
auf Antrag für übergeleitete
„Wechsler“, denen nach dem 30. September 2005 Tätigkeiten übertragen wurden, die zu einem neuen
Eingruppierungsvorgang geführt haben. Von der Zahlung ausgenommen sind Beschäftigte, die unter die
KR-Anwendungstabelle fallen, die ehemalige Statusgruppe der Arbeiter, Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
und im Nahverkehr.
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