Aktuelles - Archiv |
Arbeitnehmer - Archiv |
Beamte - Archiv |
Feuerwehr - Archiv |
ESW - Archiv |
WSW - Archiv |
|
Foto-Galerien |
Zum 1. Januar 2012 werden 41 neue Optionskommunen Leistungen nach dem SGB II selbständig erbringen. Damit einher geht der Übergang von Beschäftigten auf neu zu gründende und teilweise rechtlich selbständige Träger. Viele Fragen des Übergangs sind noch ungelöst. Denn mit der Überleitung treffen zwei verschiedene Tarifsysteme aufeinander, die so nicht ohne Weiteres vergleichbar sind.
Die dbb tarifunion fordert deshalb eine tarifvertragliche Lösung, in der Besitz-stände und Perspektiven gesichert werden:
• Bewertungsgerechter Ansatz
Nach dem Übergang auf die neuen Träger müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Position erhalten, die ihrer alten Beschäftigung bei den Kommunen entspricht.
•
Besitzstandswahrung
Das Gehalt muss in gleicher Höhe weitergezahlt werden. Es darf nicht zu Gehaltseinbußen bei der Überleitung kommen.
•
Perspektiven
Künftige Tariferhöhungen müssen den Beschäftigten in vollem Umfang zugutekommen und dürfen nicht bei der Abschmelzung eines Ausgleichsbetrags verpuffen.
Die Zeit drängt. Bis Anfang 2012 muss eine Lösung gefunden werden. Um die Verhandlungen für eine faire Überleitungslösung zu beschleunigen, haben wir die 41 neu optierenden Kommunen angeschrieben und auf die Bedeutung einer tarifvertraglichen Lösung hingewiesen. Gleichzeitig haben wir die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angeschrieben und aufgefordert, den Dialog mit der dbb tarifunion wieder aufzunehmen. Über die weitere Entwicklung werden wir informieren.
PDF-Datei: bitte hier klicken >>