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Personalrats-Info 5/2011

Erfolgreiche Umsetzung von komba Forderungen im neuen LPVG

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Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 29.06.2011 ein wesentlich geändertes Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) beschlossen. Die wesentlichen Änderungen bestehen 
 
-  im Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Personalräte zum Schutz der Beschäftigten, 
-  der Stärkung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Interessenvertretungen der Beschäftigten und den öffentlichen Arbeitgebern,
-  der Erhöhung der Freistellungsstaffel der Personalräte
-  sowie weiterer Neuerungen, die wir bereits im Personalrats-Info Nr. 1/2011 ausführlich
dargestellt haben. 
 
Vor  der  Beschlussfassung  sind  am  gestrigen  Tage  noch  verschiedene  Änderungsanträge  im Innenausschuss  beraten  und  übernommen  worden.  Dabei  handelt  es  sich  um  folgende  wesentliche Änderungen:
 
-  Kein Verlust des Wahlrechts bei einer Personalgestellung,
-  Bildung eines Wirtschaftsausschusses für alle Dienststellen mit mehr als 100 Beschäf-tigten,
-  Erweiterung des Mitbestimmungsrechts bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
in § 72 Abs. 4 Ziffer 1 durch die Erweiterung der Mitbestimmung auf die Einführung,
Ausgestaltung und Aufhebung der gleitenden Arbeitszeit,
-  Ausbau der Mitbestimmung bei der Aufgabenübertragung auf Dritte unabhängig von
der künftigen Rechtsform nach der Privatisierung,
-  Erweiterung der Mitwirkung auf Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und bei der
grundlegenden Änderung von Arbeitsabläufen bei Wirtschaftsbetrieben,
-  Anhörung auch bei Kündigungen in der Probezeit,
-  Festschreibung der Unwirksamkeit von Aufhebungs- oder Beendigungsverträgen, wenn
eine Beteiligung des Personalrats nicht stattgefunden hat.

Besonders hervorzuheben  ist eine Erweiterung des §  79, in dem ein Beschlussverfahren vor
dem Verwaltungsgericht auch mit dem Ziel der Unterlassung  oder  Durchführung einer Hand-lung  oder  Maßnahme  seitens  der  Dienststelle    angestrebt  werden  kann.  Durch  den  Verweis auf  §  23  Abs.  3  Betriebsverfassungsgesetz  kann  die  Vornahme  der  Handlung  durch  ein
Zwangsgeld gegenüber dem Dienststellenleiter durchgesetzt werden. 
 
Der Landtag hat das Gesetz mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, Grünen, Linken und der
Stimme eines CDU Abgeordneten  verabschiedet. Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft.

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