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Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 29.06.2011 ein wesentlich geändertes Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) beschlossen. Die wesentlichen Änderungen bestehen
- im Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Personalräte zum Schutz der Beschäftigten,
- der Stärkung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Interessenvertretungen der Beschäftigten und den öffentlichen Arbeitgebern,
- der Erhöhung der Freistellungsstaffel der Personalräte
- sowie weiterer Neuerungen, die wir bereits im Personalrats-Info Nr. 1/2011 ausführlich
dargestellt haben.
Vor der Beschlussfassung sind am gestrigen Tage noch verschiedene Änderungsanträge im Innenausschuss beraten und übernommen worden. Dabei handelt es sich um folgende wesentliche Änderungen:
- Kein Verlust des Wahlrechts bei einer Personalgestellung,
- Bildung eines Wirtschaftsausschusses für alle Dienststellen mit mehr als 100 Beschäf-tigten,
- Erweiterung des Mitbestimmungsrechts bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
in § 72 Abs. 4 Ziffer 1 durch die Erweiterung der Mitbestimmung auf die Einführung,
Ausgestaltung und Aufhebung der gleitenden Arbeitszeit,
- Ausbau der Mitbestimmung bei der Aufgabenübertragung auf Dritte unabhängig von
der künftigen Rechtsform nach der Privatisierung,
- Erweiterung der Mitwirkung auf Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und bei der
grundlegenden Änderung von Arbeitsabläufen bei Wirtschaftsbetrieben,
- Anhörung auch bei Kündigungen in der Probezeit,
- Festschreibung der Unwirksamkeit von Aufhebungs- oder Beendigungsverträgen, wenn
eine Beteiligung des Personalrats nicht stattgefunden hat.
Besonders hervorzuheben ist eine Erweiterung des § 79, in dem ein Beschlussverfahren vor
dem Verwaltungsgericht auch mit dem Ziel der Unterlassung oder Durchführung einer Hand-lung oder Maßnahme seitens der Dienststelle angestrebt werden kann. Durch den Verweis auf § 23 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz kann die Vornahme der Handlung durch ein
Zwangsgeld gegenüber dem Dienststellenleiter durchgesetzt werden.
Der Landtag hat das Gesetz mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, Grünen, Linken und der
Stimme eines CDU Abgeordneten verabschiedet. Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft.
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