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Mit dem Antrag "Mitbestimmung im öffentlichen Dienst muss wieder auf gleicher Augenhöhe stattfinden!" - Drucksache 15/25 – haben die Fraktionen von SPD und Grünen die Landesregierung aufgefordert, schnellst möglich einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes vorzulegen.
Der Antrag der Fraktionen enthält Eckpunkte für eine Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes, mit denen die von der Schwarz-Gelben Vorgängerregierung vorgenommenen drastischen Verschlechterungen der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wieder rückgängig gemacht würden.
Auch die komba gewerkschaft, an der Spitze mit dem Landesvorsitzenden Uli Silberbach, hat sich in den Prozess eingeschaltet und bereits Gespräche mit
Vertretern der SPD-Fraktion geführt.
In einem ersten Forderungspapier sind aus Sicht der komba die wesentlichen
Forderungen für eine grundlegende Novellierung des LPVG definiert worden. So
müssen z. B. die Verschlechterungen in den Beteiligungsrechten wieder rückgängig
gemacht werden. Das heißt z. B. die Wiedereinführung der Mitbestimmung bei allen Umsetzungen, bei Privatisierungsmaßnahmen oder die volle Mitbestimmung
bei Kündigungen. Selbstverständlich muss auch das Gruppenprinzip erhalten bleiben.
Eine Reform des LPVG erfordert aus Sicht der komba nicht nur eine
Wiederherstellung der alten Mitbestimmungsrechte, sondern bedeutet auch die
Chance für neue Regelungen, die den Anforderungen an einen modernen
öffentlichen Dienst gerecht werden. Dazu gehört z. B. die Einführung einer
Mitbestimmung des Personalrats bei der Gründung von Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) oder Zweckverbänden oder die Einführung der Mitbestimmung des Personalrats bei Projekten der interkommunalen Zusammenarbeit.
Die komba wird sich aktiv am Reformprozess beteiligen.
Nach ersten Informationen ist unter Umständen schon in diesem Jahr mit einem
ersten Gesetzentwurf zur Änderung des LPVG zu rechnen.
PDF-Datei: bitte hier klicken >>