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Der Kompromiss trägt! Nach vier Verhandlungsrunden und intensiver Schlichtung steht der Tarifkompromiss zur Einkommensrunde 2010. In schwierigster Zeit bietet er mehr Geld, mehr Sicherheit und mehr Perspektive für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes. Den Gewerkschaften gelang nicht nur im linearen Bereich eine Einkommenssteigerung von 3,5 Prozent. „Auch bei den Themen Altersteilzeit, Azubis oder Entgeltordnung haben wir Ergebnisse erreicht, die hohen Wert für die Betroffenen haben“, kommentiert Frank Stöhr, dbb-Verhandlungsführer, den schwierigen Interessenausgleich.
Das Ergebnis im Detail:
I. Entgelt
1. Lineare Erhöhung
Die Tabellenentgelte werden
erhöht:
* ab 1. Januar 2010 um 1,2
Prozent,
* ab 1. Januar 2011 um weitere
0,6 Prozent und
* ab 1. August 2011 um weitere
0,5 Prozent.
Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden entsprechend erhöht. Zusätzlich erhalten
Azubis und Praktikanten im Januar 2011 eine Sonderzahlung von 50 Euro. Weiterhin werden die
Garantiebeträge bei Höhergruppierungen rückwirkend ab Januar 2010 erhöht. Für Höhergruppierungen
ab dem 1. Januar 2010 wird der Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 TVöD in den Entgeltgruppen
1 bis 8 von 30 auf 50 Euro angehoben. Für Höhergruppierungen in den Entgeltgruppen
9 bis 15 beträgt der Garantiebetrag statt bisher 60 Euro nunmehr 80 Euro.
2. Soziale Komponente
Im Januar 2011 erhalten die Beschäftigten als soziale Komponente eine einmalige Sonderzahlung
in Höhe von 240 Euro. Teilzeitbeschäftigten wird die Sonderzahlung anteilig gezahlt.
3. Erhöhung des Leistungsentgelts
Das Volumen für das Leistungsentgelt gemäß § 18 Abs. 3 S. 1 TVöD (VKA) erhöht sich für das Jahr
2010 von 1,0 Prozent auf 1,25 Prozent, für das Jahr 2011 von 1,25 Prozent auf 1,5 Prozent, für das
Jahr 2012 von 1,5 Prozent auf 1,75 Prozent und für das Jahr 2013 von 1,75 Prozent auf 2,0 Prozent.
4. Geltung für Beamte, Richter und Soldaten
Die heutige Einigung richtet sich formal an die Tarifvertragsparteien. Doch hat Bundesinnenminister
Thomas de Maiziére die Zusage gegeben, diese Einigung zeit- und inhaltsgleich auf die Bundesbeamten
übertragen zu wollen. In jeder Phase – Forderungsfindung, Verhandlungsrunden, Aktionen, Schlichtung, Verhandlung über die Schlichtungsempfehlung – waren und sind die
Belange aller Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes umfassend einbezogen und unter Berücksichtigung
der jeweiligen Besonderheiten dem Bund in seiner Funktion als Arbeitgeber und Dienstherr verdeutlicht worden. Der dbb geht daher davon aus, dass unmittelbar nach dem Abschluss die eindeutige Zusage der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten in Form eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 erfolgt.
II. Übernahme von Auszubildenden
Azubis nach dem TVAöD-BBiG werden bei dienstlichem beziehungsweise betrieblichem Bedarf nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung mindestens mit der Abschlussnote „befriedigend“ im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten
in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Bei einer Auswahlentscheidung sind die Ergebnisse der
Abschlussprüfung und die persönliche Eignung zu berücksichtigen. Für die übrigen Azubis wirken
die Tarifvertragsparteien darauf hin, dass sie nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung
im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für zwölf Monate in ein Arbeitsverhältnis
übernommen werden.
III. Flexible Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte
Ziel der neuen Vereinbarung ist, die besonderen Belange älterer Beschäftigter zu berücksichtigen
und einen flexiblen Eintritt in den Ruhestand sowie längere Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen.
Hierzu wird Folgendes vereinbart:
a) Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes kann ohne Einräumung eines Rechtsanspruchs
in Restrukturierungs-/Stellenabbaubereichen auf Antrag des Beschäftigten bei dienstlichem
beziehungsweise betrieblichem Bedarf ab dem 60. Lebensjahr im Teilzeit- oder Blockmodell längstens für fünf Jahre vereinbart werden. Die Beschäftigten erhalten einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 20 Prozent des Regelarbeitsentgelts.
b) Für 2,5 Prozent der Tarifbeschäftigten eines Bereichs wird die Möglichkeit eröffnet, ab dem 60.
Lebensjahr Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes in Anspruch zu nehmen. Der
Anspruch ist ausgeschlossen, solange 2,5 Prozent der Tarifbeschäftigten eines Bereichs von
einer Altersteilzeitregelung im Sinne des Altersteilzeitgesetzes Gebrauch machen. Die Altersteilzeit
kann im Teilzeit- oder Blockmodell längstens für fünf Jahre vereinbart werden. Für die
Höhe des Aufstockungsbetrages gilt Buchstabe a) Satz 2. Der Arbeitgeber kann ausnahmsweise
die Vereinbarung ablehnen, soweit dringende dienstliche oder betriebliche Gründe entgegenstehen.
IV. Entgeltordnung zum TVöD
Folgende Regelungen sind getroffen: Für alle zwischen 1. Oktober 2005 und 31. Dezember 2009
neu eingestellten Beschäftigten der EG 2 bis EG 8 gibt es einen einmaligen Pauschalausgleich in
Höhe von 250 Euro. Dies gilt auf Antrag entsprechend für übergeleitete „Wechsler“, denen nach
dem 30. September 2005 und bis zum 31. Dezember 2009 Tätigkeiten übertragen wurden, die zu
einem neuen Eingruppierungsvorgang geführt haben. Von der Zahlung ausgenommen sind
Beschäftigte, die unter die KR-Anwendungstabelle fallen, die ehemalige Statusgruppe der Arbeiter
sowie Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. Weiterhin einigten sich die Tarifpartner
auf eine Verlängerung des Überleitungsrechts für BAT-Aufstiege und BAT-Vergütungsgruppenzulagen
bis zum 31. Dezember 2012.
Ab Januar 2011 sollen Tätigkeiten mit im BAT vorgesehenem Aufstieg innerhalb der EG 2 bis EG 8
vorläufig (= bis zu einer Entgeltordnung) neu zugeordnet werden. Dies betrifft für diese Entgeltgruppen
Aufstiegskarrieren nach der Anlage 1a BAT, deren Zuordnungsregelungen sich bei übergeleiteten
und neueingestellten/neueingruppierten Beschäftigten voneinander unterscheiden.
Wesentlich ist schließlich der Abschluss einer Prozessvereinbarung zu den Tarifverhandlungen
über eine Entgeltordnung zum TVöD. Hier wurde ein Fahrplan fixiert. Noch in diesem Jahr werden
die Tarifpartner die bestehenden Eingruppierungsregelungen auf Beibehaltung, Streichung,
Aktualisierung und Ergänzung prüfen und anschließend Verhandlungen zu grundsätzlicher Struktur
und grundsätzlichem Aufbau der Entgeltordnung aufnehmen.
V. Tarifpflege
Die Tarifvertragsparteien verabreden die Führung regelmäßiger Termingespräche mindestens einmal
jährlich. Die Tarifvertragsparteien verabreden, im unmittelbaren Anschluss an die Tarifrunde
2010 ein Termingespräch zu führen.
VI. Mindestlaufzeit
Die Mindestlaufzeit beträgt 26 Monate.
Bewertung
Stöhr in der Bewertung: „Wir haben ein Ergebnis erreicht, das den Vergleich mit anderen Abschlüssen
in dieser schwierigen Zeit nicht scheuen muss. Zweitens haben wir es geschafft, dass bei vielen
Themen, die den Kolleginnen und Kollegen unter den Nägeln brennen, nunmehr große Fortschritte
erzielt worden sind. Drittens haben wir in allerschwierigster Zeit Handlungsfähigkeit
bewiesen. Am Tariftisch und bei zahlreichen Aktionen bundesweit. Was jetzt vorliegt, ist kein
strahlender Tariftriumph, sondern ein hart erkämpfter Kompromiss, mit dem wir Anschluss halten.
Insbesondere den Kolleginnen und Kollegen am Anfang und am Ende ihres Arbeitslebens
haben wir eine Perspektive gegeben. Gerade wir als dbb haben dafür gekämpft, dass jetzt beide
Statusgruppen – Arbeitnehmer und Beamte – zeit- und inhaltsgleich von diesem Abschluss profitieren.
Das ist gelungen, weil wir geschlossen aufgetreten sind.“
(TR)