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(dbb) Zwar wird beim Schlichtungsverfahren im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen unmittelbar nur für die Arbeitnehmer verhandelt, aber die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf den Beamtenbereich muss selbstverständlich sein. Das hat dbb Chef Peter Heesen wiederholt klargestellt. Ein aktuelles Flugblatt vom 19. Februar 2010 unterstreicht die dbb Position: Es darf keinen Tarifkompromiss auf Kosten der Beamten geben.
Nach drei Verhandlungsrunden ohne konkretes Angebot durch die Arbeitgeber von Bund und VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) ist die Schlichtung leider alternativlos geworden. Bewegt haben sich bisher nur die Gewerkschaften – in Potsdam am Verhandlungstisch und bundesweit bei zahlreichen Aktionen zwischen Flensburg und München, heißt es in dem Flugblatt.
Unter den Demonstranten waren immer auch viele Beamtinnen und Beamte des Bundes. Immerhin mehr als 315.000 beamtete Kolleginnen und Kollegen sind in diesem Bereich tätig. Auch ihnen sind die Worte von Bundesinnenminister Thomas de Maizière bitter aufgestoßen. Nach der zweiten Runde hatte er behauptet, lediglich nach Potsdam gekommen zu sein, um die Preise zu senken, nicht aber, um ein Angebot zu machen.
Entsprechend groß war die Wut bei Zollbeamten, Bundespolizisten und den Mitarbeitern der Bundesbehörden. Spürbar war das vor allem auf der Berliner Kundgebung des dbb am 9. Februar 2010, wo Vertreter verschiedener Bundesbeamtengewerkschaften den Dienstherren klipp und klar vorrechneten, wie ihre Arbeit ständig wachse, bei ihrem Einkommen dagegen Stillstand herrsche.
Die nun laufende Schlichtung ist eine Hoffnung, ein Selbstläufer ist sie keineswegs, macht das Flugblatt weiter klar. Bleiben Bund und Kommunen bei ihrem Verweigerungskurs, wird sich der Konflikt verschärfen. Der dbb setzt alles daran, in der Schlichtung und der nachfolgenden Verhandlungsrunde einen Kompromiss hinzubekommen. Der darf allerdings nicht auf Kosten der Beamten und Versorgungsempfänger gehen. Die Beamten erwarten eine lineare Anpassung der Dienstbezüge, eine Erhaltung der Altersteilzeitregelungen, die Bildung von Dienstleistungskonten aus verlängerter Arbeitszeit und Weichenstellungen für eine nachhaltige Personalentwicklung.
(TR)