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(dbb) Der dbb hat davor gewarnt, bei der vom Bundesverfassungsgericht bis zum Jahresende 2010 eingeforderten SGB II - Reform die Aufbauarbeit der vergangenen Jahre zu gefährden und die gewachsene und erfolgreiche Zusammenarbeit wieder zunichte zu machen. Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene getrennte Aufgabenwahrnehmung bedeutet im Ergebnis auch weiterhin eine klare Abkehr von dem mit den Arbeitsmarktreformen verfolgten Ziel einer Betreuung und Leistungsgewährung aus einer Hand, erklärte der gewerkschaftliche Dachverband am 20. Januar 2010 in Berlin und weiter:
Ein Zurück zu doppelten Verfahren bedeutet auch eine Vermehrung der Bürokratie: Wo es bisher einen Antrag gab, wird es künftig zwei geben; es wird doppelt geprüft und entschieden. Es ist nicht einmal sicher, dass beide Ebenen auf derselben Datengrundlage arbeiten können oder dürfen. Die Trennung der Systeme steht in einem diametralen Gegensatz zum erklärten Ziel der Koalition, Verfahren zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen.
Der dbb erwartet, dass bei der Neuordnung der Arbeitsgemeinschaften die Schnittstellen zwischen Kommune und Bundesagentur für Arbeit klar definiert und optimal ausgestaltet, Synergien so weit wie möglich genutzt, möglichst einheitliche Entscheidungsgrundlagen herangezogen, EDV-Systeme und darin enthaltenen Daten gemeinsam genutzt werden, die räumliche Nähe zwischen den betreffenden Organisationseinheiten der Arbeitsagenturen und der Kommunen sichergestellt wird.
In Bezug auf die hilfesuchenden Bürger erwartet der dbb, dass alles getan wird, um die Bearbeitung zu koordinieren und die Bearbeitungsfristen nicht zu verlängern. Es darf keine kooperationsfreien Räume geben.
Für die betroffenen Beschäftigten muss schnell Klarheit über die eigenen beruflichen Perspektiven geschaffen werden. Wer nicht weiß, wie der eigene Arbeitsplatz morgen aussieht, ist nicht in der Lage, sich mit Engagement und voller Konzentration für seine Fälle einzusetzen.
Der dbb fordert schließlich, als Dachverband mit seinen Fachgewerkschaften GdS, komba und VBBA, die einen Großteil der Mitarbeiter organisieren, in die Neugestaltung der Arbeitsgemeinschaften und das dazu notwendige Gesetzgebungsverfahren aktiv eingebunden zu werden.