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Die aktuell vorgelegten Gesetzesentwürfe der SPD-Bundestagsfraktion zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung der Arbeitssuchenden werden von der komba gewerkschaft als interessanter Lösungsansatz aufgenommen.
Die SPD-Bundestagsfraktion will mit den Gesetzesentwürfen einerseits die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Fortführung der Zusammenarbeit über
2010 hinaus schaffen und andererseits Zentren für Arbeit und Grundsicherung
als Anstalten des öffentlichen Rechts errichten. Hier sollen sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch die Kommunalen Träger für die Erfüllung der gemeinsamen Aufgabe verantwortlich bleiben. Daneben sollen die Zulassungen
der bisherigen Kommunalen Träger entfristet werden.
Es muss sich nun bald herausstellen, ob die Vorschläge der SPDBundestagsfraktion
politisch mehrheitlich erfolgreich sein können oder ob das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Grundlage einer zügigen und sachgerechten Lösung wird. Die komba gewerkschaft fordert insgesamt unverzügliche Klarheit für die Hartz IV-Verwaltung.
Entscheidend aus Sicht der komba gewerkschaft ist, dass die Beschäftigten der
Kommune weiterhin Beschäftigte ihrer Kommune bleiben können und sie ein
Wahlrecht haben, ob sie ihr Arbeitsverhältnis bei einem neuen Rechtsträger
fortsetzen wollen oder nicht.
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