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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Anlage erhalten Sie einen Musterantrag auf Zahlung des Urlaubsgeldes für das Jahr 2009 und für die Vorjahre. Nach wie vor sind wir der Meinung, dass solche Anträge nicht mehr erforderlich sind, sofern Sie einen Antrag auf amtsangemessene Erhöhung Ihrer Besoldung insgesamt gestellt haben.
Da die Rechtsprechung zu diesem Thema jedoch uneinheitlich ist, empfehlen wir, den beigefügten Antrag an die Personalverwaltung zu stellen.
Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne:
GB 0 und 4, Andreas Koppen, Tel. 5213
GB 1, Uwe Pütz, Tel. 5496
GB 2, Imke Kollin, Tel. 5394
GB 3, Jörg Beier, Tel. 5142
Feuerwehr, Michael Schwarz, Tel. 1362
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