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Nachdem Ministerpräsident Rüttgers und Finanzminister Linssen immer wieder betont haben, dass das Tarifergebnis der Beschäftigten im Landesdienst 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten in NRW übertragen werde, sieht die Realität erneut anders aus.
Der Landesvorsitzende der Kommunalgewerkschaft komba, Uli Silberbach, hat dazu heute anlässlich einer Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses und des Innenausschusses zur Änderung des Landesbeamtengesetzes die anwesenden Abgeordneten der CDU und der FDP ermahnt, als Souverän die von ihnen gestellte Landesregierung vor einem erneuten Wortbruch zu schützen und eine tatsächliche inhalts- und zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich umzusetzen.
Dabei machte Silberbach zum wiederholten Male deutlich, dass immer wieder Äpfel mit Birnen verglichen werden, wenn der Finanzminister nun darstellt, dass der Sockelbetrag um die Hälfte gekürzt werden und die Einmalzahlung wegfallen müsse, da dies nur als Ausgleich für die im Tarifbereich der Länder zwar vereinbarte, aber nie mit Leben erfüllte Leistungsorientierte Bezahlung zu sehen ist.
Diese Betrachtungsweise ist für Kommunalbeamtinnen und –beamte schlichtweg falsch. Sie
zeugt davon, dass die Landespolitik mit der Bewertung unterschiedlicher Systeme, die aufgrund
der von ihr selbst mit initiierten Föderalismusreform nun einmal Fakt geworden sind,
völlig überfordert ist.
Die Beamtinnen und Beamten in den Kommunen sind nicht mehr nur noch enttäuscht, sondern
wegen der sich immer weiter entwickelnden Gerechtigkeitslücke zwischen Tarifbereich
und Beamtenbereich, beispielsweise durch Nullrunden, Wegfall des Urlaubsgeldes, Kürzung
der Sonderzahlung, Verlängerung der Wochenarbeitszeit usw. massiv verärgert. Wer diese
Kolleginnen und Kollegen noch motivieren will, ein kommunales Ehrenamt z. B. als Wahlhelfer
oder dergleichen auszuüben, der glaubt auch noch an den Osterhasen, so Silberbach.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist die gestrige Kabinettsentscheidung, den Tarifabschluss
für die Tarifbeschäftigten der Länder zum 1. März 2009 auf die Beamten, Versorgungsempfänger
und Anwärter des Landes und der Kommunen nur in Teilen zu übertragen.
Nach dem Tarifabschluss Land erhalten sowohl die Tarifbeschäftigten als auch die Beamten
und Versorgungsempfänger bis Ende 2010 eine lineare Erhöhung um drei Prozent zum 1.
März dieses Jahres und um 1,2 Prozent ab 1. März 2010. Die Beamten erhalten ab 1. März
2009 einen Sockelbetrag von lediglich 20 Euro, die Tarifbeschäftigten dagegen 40 Euro.
Dafür fällt bei den Tarifbeschäftigten die 1-prozentige Leistungsvergütung, die 20 Euro ausmacht,
ab 1. Januar 2009 weg. Sie wird nur noch als Einmalzahlung für Januar und Februar
mit jeweils 20 Euro vergütet.
Die Vergütung für die Beamtenanwärter wird entsprechend dem Tarifergebnis zum 1. März
2009 um 60 Euro und zum 1. März nächsten Jahres um 1,2 Prozent angehoben.
Hier noch mal zum Vergleich:
Beim Tarifabschluss der Kommunen im Jahr 2008 wurde ein Sockelbetrag von 50 Euro sowie
eine lineare Steigerung ab 1. Januar 2008 um 3,1 v. H. und ab 1. Januar 2009 um weitere 2,8
v. H. vereinbart. Im Januar 2009 haben alle Tarifbeschäftigten der Kommunen eine einmalige
Sonderzahlung von 225 Euro erhalten.
Das bedeutet, dass die Tarifbeschäftigten in den Kommunen für die Jahre 2008 und 2009
insgesamt Einkommmensteigerungen von bis zu 8,7 % erhalten, während die Beamtinnen
und Beamten 2008 und 2009 lediglich 4,5 % erhalten.
Rechnet man die sonstigen Benachteiligungen der Beamten hinzu, so wird erkennbar, dass
von einer 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses TV-L keine Rede sein kann. Die Kommunalbeamtinnen
und –beamten fühlen sich von der Landesregierung wieder einmal auf den Arm
genommen.
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