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Im Rahmen der Einkommensrunde 2009 für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der
Bundesländer, die unter den TV-L fallen, fordern komba gewerkschaft und dbb beamtenbund und tarifunion
- eine lineare Erhöhung der Einkommen um 8 %,
- mindestens einen Betrag von 200,00 € pro Monat,
- monatlich 120,00 € mehr für Auszubildende,
- die Übernahme aller Auszubildenden nach Beendigung der Ausbildung,
- Laufzeit des Tarifvertrages: 1 Jahr.
Diese Forderungen gelten ausdrücklich auch für die Beamtinnen und Beamten sowohl des Landes NRW als auch der Kommunen.
Ministerpräsident Rüttgers hat erklärt, dass er das Tarifergebnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder zeitgleich und ungekürzt auf die Beamtinnen und Beamten – auch der Kommunen – übertragen will.
Diese Forderungen sind identisch mit denjenigen, die zum Tarifabschluss des Frühjahrs 2008 für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kommunen geführt haben.
Unabhängig von diesen Forderungen verfolgt die komba gewerkschaft nrw weiterhin das Ziel der Einführung von Öffnungsklauseln zu Gunsten von kommunalen Beamtinnen und
Beamten. Es kann nicht sein, dass in den Kommunen Beamte und Arbeitnehmer vergleichbare Tätigkeiten ausüben, aber in hohem Maße unterschiedliche Arbeitsbedingungen haben.
Öffnungsklauseln für kommunale Beamtinnen und Beamte wird die Landesregierung ansatzweise bei der Einführung der Leistungsbezahlung und beim Wegfall der Stellenobergrenzen im kommunalen Bereich umsetzen.
Die komba gewerkschaft erwartet aber auch Öffnungsklauseln im Beamtenrecht für kommunale Beamtinnen und Beamte beispielsweise bei der Arbeitszeit und bei der Höhe der Sonderzahlungen.
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