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Das Gesetz zur Reform der Krankenhausfinanzierung muss nachgebessert werden. Das fordert Frank Stöhr, Zweiter Vorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion, anlässlich der Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung am 24. November 2008 im Deutschen Bundestag.
Bereits vor der Anhörung hatte Stöhr in einem Rundfunkinterview kritisiert, dass die mit dem Reformgesetz einhergehenden finanziellen Entlastungen keinesfalls ausreichend seien. Zwar sei mit der Berücksichtigung der Tarifsteigerungen eine der zentralen Forderungen des Aktionsbündnisses zur Rettung der Krankenhäuser, an dem der dbb maßgeblich beteiligt ist, in Teilen erfüllt worden. Die Berücksichtigung von nur 50 Prozent des Tarifergebnisses und die Befristung lediglich bis zum Jahr 2009 seien jedoch inakzeptabel, so Stöhr weiter. Der Finanzbedarf der Krankenhäuser betrage in den Jahren 2008 und 2009 rund 6,7 Milliarden Euro. Selbst wenn man das abzieht, was die Bundesregierung in ihrem neuen Krankenhausfinanzierungsgesetz für die Krankenhäuser vorsieht, bleibt noch ein Defizit von weit mehr als der Hälfte. Das heißt, wir haben nach wie vor ein Loch von 3,6 Milliarden Euro. Dieses Defizit ist so groß, dass viele Krankenhäuser damit kaum überleben können, so Stöhr. Eine nachhaltige und qualitativ anspruchsvolle Patientenversorgung kann so nicht gewährleistet werden.
Kritik übte Stöhr auch an der Verschiebung der Reform der Investitionsfinanzierung auf das Jahr 2012. Dies sei eindeutig der falsche Weg. Auf Drängen der Länder war von der ursprünglichen Planung, diese zeitnah in die Pflicht für eine angemessene Beteiligung an den Investitionskosten zu nehmen, abgerückt worden. Der derzeitige Investitionsstau von geschätzten 50 Milliarden Euro wird so nicht abgebaut, sondern eher ausgedehnt, kritisierte Stöhr. Dies geht zu Lasten der Patientenversorgung - aus unserer Sicht ein unhaltbarer Zustand. Den Krankenhäusern müsse Planungssicherheit gegeben werden. Vor diesem Hintergrund sei eine Verschiebung kontraproduktiv.
Begrüßenswert sind nach Auffassung des dbb allerdings die verschärften Transparenz-Richtlinien für Krankenhausrechnungen. Das kommt gerade Beamten zugute, die größtenteils beihilfekonforme Kostenerstattungstarife abgeschlossen haben und zunächst in Vorleistung gehen müssen. Für die Betroffenen werde nun Kostenklarheit geschaffen, da die Krankenhausrechnungen künftig genauer aufgeschlüsselte Kostenpositionen enthalten müssen.
Von Stöhr begrüßt wurde gleichfalls der Wegfall des so genannten Sanierungsbeitrages, also des Abschlags in Höhe von 0,5 Prozent auf die Krankenhausrechnung für gesetzlich Krankenversicherte, der zum Jahresende ausläuft.