Aktuelles - Archiv |
Arbeitnehmer - Archiv |
Beamte - Archiv |
Feuerwehr - Archiv |
ESW - Archiv |
WSW - Archiv |
|
Foto-Galerien |
Der dbb beamtenbund und tarifunion mahnt eine rasche Lösung für die Neuorganisation der Arbeitsgemeinschaften (ARGen) an, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember vergangenen Jahres notwendig geworden ist.
Es müsse eine Konstruktion entwickelt und politisch festgeschrieben werden, die verfassungsrechtlich tragfähig ist und zugleich das bisher von ARGen wie Optionskommunen gewährleistete Leistungsniveau wahrt, schrieb dbb Chef Peter Heesen an Bundesarbeitsminister Olaf Scholz und den Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise. Der dbb fordert, eine Lösung noch in dieser Legislaturperiode zu finden, um der wachsenden Unsicherheit der in den ARGen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegenzutreten. Zudem solle eine bei weiterer Verzögerung mögliche Verunsicherung der Öffentlichkeit vermieden werden, heißt es in dem Schreiben.
Der dbb plädiere dafür, die Leistungen beider Träger - Leistungen zum Lebensunterhalt und Eingliederungsleistungen einerseits sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung andererseits - auch weiterhin aus einer Hand zu sichern. Deshalb spreche er sich für ein Kooperationsmodell aus, bei dem beide Träger, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit, zwar unter Wahrung ihrer Identität getrennt bleiben, aber inhaltlich, räumlich und organisatorisch eng verzahnt zusammenarbeiten. Das jeweilige Personal verbleibe damit bei Kommunen oder BA, die weiter für statusrechtliche Entscheidungen zuständig sind. Die Träger behalten im Grundsatz die Zuständigkeit für ihren Leistungsbereich. Im Rahmen einer koordinierten Fallbehandlung sollen Feststellungen, etwa zum verfügbaren Einkommen, für beide Träger verbindlich sein. Anzustreben sei eine einheitliche Geschäftsführung, so Heesen weiter. Zudem plädiere der dbb dafür, das Modell der Optionskommunen fortzuführen und zu entfristen.