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Die letzte Anpassung der Beamtenbesoldung und der Versorgungsbezüge fand am 01.08.2004 statt. Seitdem hat es keine lineare Erhöhung mehr gegeben. Statt dessen wurde das Urlaubsgeld komplett gestrichen und die Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) seit 2003 zweimal erheblich gekürzt.
Nach dem Index des Statistischen Bundesamtes für den Zeitraum 1992 bis 2007 stiegen die Preise um 37 %, die Besoldung unter Berücksichtigung der gekürzten Sonderzahlung nur um rund 24 %. Für Angestellte im Bereich Handel, Kreditwesen und Versicherungen betrug im gleichen Zeitraum die Einkommenssteigerung 46 %.
Bei Beamtinnen und Beamten gab es weitere Einkommensverluste durch Einführung und
Ausbau der Kostendämpfungspauschale im Beihilfenrecht.
Die gesetzlichen Vorgaben des § 14 Bundesbesoldungsgesetz und § 70 Beamtenversorgungsgesetz,
wonach die Besoldung und Versorgung entsprechend der Entwicklung der
allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen sind, werden massiv
verletzt. Hiervon geht auch das OVG Münster in seiner Entscheidung vom 10.09.2007
zur Kostendämpfungspauschale mittelbar aus.
komba Landesvorsitzender Uli Silberbach: Auch Beamtinnen und Beamte sind Steuerzahler, die auf diesem Wege zur Stabilisierung der Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen beigetragen haben. Weitergehende Sonderopfer dieser einen Berufsgruppe sind nicht mehr hinzunehmen. Eine Besoldung und Versorgung nach Kassenlage ist verfassungsrechtlich nicht zulässig. komba gewerkschaft und dbb finden es unerträglich, dass die für das Besoldungs- und Versorgungsrecht zuständigen Politiker nicht davor zurückscheuen, sich sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch auf der Bundesebene durch massive Erhöhungen ihrer Diäten selbst zu bedienen.
komba gewerkschaft und dbb haben sich allerdings auch entschlossen aus den genannten
Gründen den Rechtsweg zu beschreiten. Für geeignete Musterverfahren wird Rechtsschutz
gewährt, damit im Zweifel eine höchstrichterliche Entscheidung herbeigeführt werden
kann.
Auch um ein politisches Signal zu setzen, empfehlen wir allen betroffenen Beamtinnen
und Beamten sowie Versorgungsempfängern sich diesen Musterverfahren anzuschließen
und mit dem beigefügten Musterantrag gegenüber ihrer Dienststelle tätig zu werden.
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