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Das Finanzministerium NRW hat der komba gewerkschaft und dem dbb landesbund den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge vorgelegt.
Danach sollen Besoldung und Versorgung ab dem 01.07.2008 um 2,9% erhöht werden, Der Prozentsatz entspricht der linearen Erhöhung, der im Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes vereinbart ist. Allerdings greift im Tarifbereich die Erhöhung bereits zum 01.01.2008.
Die Begründung in dem Entwurf, wonach im Interesse der nachwachsenden Generation die alternativlose Rückführung der Neuverschuldung und die damit verbundene Haushaltssituation nur eine Anhebung mit einer VErschiebung um 6 Monate zum 01.07.2008 zulässt, bezeichnete Uli Silberbach, Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw, als nicht nachvollziehbare und nicht hinnehmbare Sauerei.
Die letzte Erhöhung der EBamtenbezüge stammt aus dem Jahr 2004. Vier lineare Null-Runden für Beamtinnen und Beamte bedeuten, insbesondere unter Berücksichtigung der zunehmenden Verbraucherpreise, ganz massive Einkommensverluste. Dies wird keiner anderen gesellschaftlichen Gruppe zugemutet, nicht einmal den Landtagsabgeordneten, die sich Anfang 2007 eine Erhöhung ihrer Diäten genehmigt haben.
Der Gesetzentwurf bezieht die Beamtinnen und Beamten der Kommunen mit ein. In der Begründung wird allerding nur auf die tarifvertraglichen Regelungen der Länder verwiesen. In dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren wird die komba gewerkschaft daher weiterhin eine Bezügeerhöhung zum 01.01.2008 fordern sowie ihr politisches Ziel weiter verfolgen, dass im künftigen besoldungsrecht Öffnungsklauseln für kommunale Dienstherren geschaffen werden. Nach Vorstellung der komba gewerkschaft soll es den kommunalen Dienstherren möglich sein, vom Landesrecht nach oben hin abzuweichen und beispielsweise Zahlungen vorzunehmen bis zur Höhe vergleichbarer Regelungen das Tarifrechts für den kommunalen Bereich, dem TVÖD.
In dem Entwurf wird allerdings eine langjährige Forderung der komba gewerkschaft zumindest teilweise erfüllt. Rückwirkend ab dem 01.01.2007 soll der Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind um 50,-- € monatlich erhöht werden. Damit wird endlich eine langjährige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte umgesetzt.
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