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Allgemein

Musterantrag/Widerspruch gegen Besoldung 2025

By 5. November 2025No Comments

siehe auch < Infoblatt>

Download als Word-Dokument <Widerspruch>

 

Musterantrag/Widerspruch

An dieOberbürgermeisterin
Wuppertal

R 404.21 per Email PDF

 404.21-Personenakte-Posteingang@stadt.wuppertal.de>

 

                                                                                                                                  Datum

 

Personalnummer: …………………………………………………

 

 Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung

und

Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2025

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG, 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter festgelegt. Zu nennen ist auch die weitere Entscheidung vom gleichen Datum zur Alimentation von kinderreichen Beamtenfamilien des Landes NRW (vgl. BVerfG, 2 BvL 6/17 u.a.).

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben. Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.

Der Besoldungsgesetzgeber in NRW hat im Jahr 2021 bzw. 2022 und sodann im Jahr 2024 durch Anpassungen des Besoldungsgesetzes die o. g. Entscheidungen umgesetzt. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass den in Art. 33 GG verankerten und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben in Nordrhein-Westfalen weiterhin, also auch im Jahr 2025, nicht nachgekommen wird.

Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten dürfte sich auch weiterhin als verfassungswidrig erweisen. Sie berücksichtigt weiterhin nicht hinreichend die infolge der gesamtwirtschaftlichen Situation veränderten Rahmenbedingungen. Hierzu gehören u. a. Folgen der Einführung und Erhöhung des Bürgergelds sowie die bei der Ermittlung des Grundsicherungsniveaus zu berücksichtigenden Kosten der Unterkunft, Energiekosten etc. Es ist davon auszugehen, dass die Kostenentwicklung auch im Jahr 2025 Einfluss auf das Abstandsgebot hat.

Darüber hinaus erachte ich die Einführung eines fiktiven Partnereinkommens bei der Ermittlung der Nettoalimentation zur Berechnung des Abstands zum grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf als verfassungswidrig. Auch die Neuschaffung des Ergänzungszuschlags zum Familienzuschlag, wodurch die Gewährung der amtsangemessenen Alimentation von einem Antrag abhängig gemacht wird, führt dazu, dass die Besoldung in NRW insgesamt als verfassungswidrig zu niedrig anzusehen ist.

Ich gehe daher davon aus, dass die mir gewährte Besoldung weiterhin, also auch im Jahr 2025, nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese

Widerspruch

einlege und beantrage,

mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Dies gilt auch für weitere Zeiträume und (Haushalts-) Jahre, bis der Besoldungsgesetzgeber seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation nachkommt.

Ich stelle zudem klar, dass sich die Geltendmachung auf alle in Betracht kommenden Bestandteile der Alimentation/Besoldung bezieht, also bspw. auch auf familien- oder kindbezogene Bestandteile. Insgesamt rüge ich die Verletzung des Grundsatzes auf amtsangemessene Alimentation aus allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten.

Gleichzeitig bitte ich, bis zu einer abschließenden Klärung der Umsetzung der Entscheidungen durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift