Mitglieder der KOMBA-Gewerkschaft erhalten im Falle eines Streiks volles Streikgeld vom ersten Tag der Mitgliedschaft an. Dies gilt auch, wenn im öffentlichen Dienst Streiks ausgerufen werden, sofern die Arbeitgeber die bestehenden Tarifverträge zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kündigen.
Darüber hinaus unterstützt die KOMBA-Gewerkschaft ihre Mitglieder bei der Führung von Arbeitsgerichtsverfahren in diesen und anderen Angelegenheiten.