Die Tarifeinigung zum TVöD hat folgende wesentliche Inhalte:
1.Entgelt
Die Tabellenentgelte steigen in zwei Schritten
• ab dem 1. April 2025 um 3 Prozent, mindestens aber um 110 Euro und
• ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent.
Die Vergütungen der Auszubildenden steigen in zwei Schritten
• ab dem 1. April 2025 um 75 Euro und
• ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro.
2. Regelungen zur Arbeitszeit (nicht abschließend)
Schicht- und Wechselschichtzulagen
• Ab dem 1. Juli 2025 Erhöhung der monatlichen Zulage für ständige Schichtarbeit
von 40 Euro auf 100 Euro.
• Ab dem 1. Juli 2025 Erhöhung der Zulage für ständige Wechselschichtar-
beit von 105 Euro auf 200 Euro.
• Ab dem Jahr 2027 werden diese Zulagen dynamisiert.
Arbeitszeitkonto/Langzeitkonten
• Möglichkeit der Vereinbarung von Langzeitkonten auf betrieblicher Ebene durch Betriebs- oder Dienstverein-
barung. Wertguthaben sollen z. B. für Sabbaticals, Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbe-
treuungen und Pfl ege verwendet werden können.
Gleitzeit
• Bei den Regelungen zur Gleitzeit sollen zukünftig Kappungen von Stunden vermieden und die Übertragung
von Plusstunden auf ein Konto erfolgen können; auch sollen Überstunden angeordnet werden können, um
die Kappung zu vermeiden. Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit mit Zulagen
• Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026
die wöchentliche Arbeitszeit für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten auf bis zu 42 Stunden erhöht wird.
Die Vereinbarung kann verlängert werden.
Zusätzlicher Tag Erholungsurlaub
• Ab dem Jahr 2027 für alle Beschäftigten sowie Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten.
3. Jahressonderzahlung und Umwandlungstage
• Die Jahressonderzahlung erhöht sich ab 2026 beim Bund in EG 1 bis 8 von 90 auf 95 %, EG 9a bis 12 von 80 auf
90 % und EG 13 bis 15 von 60 auf 75 %.
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