Die Abkürzung JAV steht für Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die JAV ist Deine
Interessenvertretung im Sinne des §55 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG).
Dies sind:
Jugendliche Beschäftigte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Auszubildende
Beamtenanwärter/innen
Praktikantinnen und Praktikanten
Die JAV begleitet diese Kollegen von dem Vorstellungsgespräch bis hin zur Übernahme. Sie ist Vermittler zwischen den o.g. Beschäftigten und den Ausbildern/innen bzw. Ausbildungsleiter/innen, sollte es zu Schwierigkeiten im Beruf oder in der Ausbildung kommen (z.B. Abmahnungen). Die Aufgaben und Rechte der JAV werden durch das LPVG geregelt.
Zusammensetzung der JAV
Wählbar sind gem. § 55 Abs. 2 LPVG:
Auszubildende
Beamtenanwärter/innen
Praktikantinnen und Praktikanten
Beschäftigte, die am Wahltag das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Einschränkungen ergeben sich aus §§ 11, 12 LPVG)
Die Anzahl der Mitglieder bestimmt sich nach der Anzahl der Wahlberechtigten; § 56 LPVG
Bei drei und mehr Mitgliedern wird eine vorsitzende Person und ein/e Stellvertreter/in gewählt; § 57 LPVG
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre; §57 LPVG (unabhängig vom Alter, auch wenn während der Amtszeit das 27. Lebensjahr vollendet wird)
Wieso sollst DU wählen?
Die JAV vertritt Dich und Deine Rechte. Du entscheidest selbst, bei wem Du Dich am
besten aufgehoben fühlst und wer Dich am besten vertreten kann.
Aufgaben und Pflichten
Durchführung von JAV-Sitzungen; §§ 30, 57 LPVG
Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung pro Jahr; § 59 LPVG
Maßnahmen zugunsten der Azubis beim Personalrat beantragen (z.B. Übernahme); § 61 LPVG
Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften; § 61 LPVG
Anregungen und Beschwerden der Azubis annehmen; § 61 LPVG
Informationspflicht gegenüber den Azubis; § 61 LPVG
Grundsätzliche Verschwiegenheitspflicht; § 9LPVG
Rechte der JAV (§ 61 Abs. 2-5 LPVG)
Teilnahme eines Mitglieds an den Personalratssitzungen (beratend)
Teilnahme der gesamten JAV an Personalratssitzungen mit Stimmrecht, wenn es Beschäftigte gem. § 55 Abs. 1 LPVG betrifft
Vetorecht bei Entscheidungen des Personalrates, die die Beschäftigten gem. 55 Abs. 1 LPVG betreffen.
Einberufung von Personalratssitzungen
Teilnahme am Vierteljahresgespräch mit dem Dienststellenleiter (analog der Personalratssitzungen)
Teilnahmerecht bei Vorstellungsgesprächen für die Auswahl von
Auszubildenden/Anwärter/-innen und Praktikanten/-innen; § 65 LPVG
Ausbilgundsleitern; § 61 LPVG
Durchführung einer Sprechstunde; § 39,57 Abs. 3 LPVG
Dienstbefreiung für die Aufgabenwahrnehmung; §§ 42, 58 LPVG
Freistellung für Schulungen; §§ 42, 58 LPVG
Erstattung der durch die Arbeit der JAV entstehenden Kosten (z.B. Literatur etc.); §§ 40, 57 LPVG
Was hat die komba mit der JAV-Wahl zu tun?
Die JAV-Wahl ist eine Listenwahl, dass heißt Du wählst am Ende nicht eine Person,
sondern eine Liste. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Du der komba- Liste Deine Stimme
gibst.