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KOMBA-Jugend

JAV




















Was ist eine JAV?

    Die Abkürzung JAV steht für Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die JAV ist Deine Interessenvertretung im Sinne des §55 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG).

    Dies sind:

    • Jugendliche Beschäftigte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    • Auszubildende
    • Beamtenanwärter/innen
    • Praktikantinnen und Praktikanten

    Die JAV begleitet diese Kollegen von dem Vorstellungsgespräch bis hin zur Übernahme. Sie ist Vermittler zwischen den o.g. Beschäftigten und den Ausbildern/innen bzw. Ausbildungsleiter/innen, sollte es zu Schwierigkeiten im Beruf oder in der Ausbildung kommen (z.B. Abmahnungen). Die Aufgaben und Rechte der JAV werden durch das LPVG geregelt.



    Zusammensetzung der JAV

  • Wählbar sind gem. § 55 Abs. 2 LPVG:
    • Auszubildende
    • Beamtenanwärter/innen
    • Praktikantinnen und Praktikanten
    • Beschäftigte, die am Wahltag das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Einschränkungen ergeben sich aus §§ 11, 12 LPVG)
  • Die Anzahl der Mitglieder bestimmt sich nach der Anzahl der Wahlberechtigten; § 56 LPVG
  • Bei drei und mehr Mitgliedern wird eine vorsitzende Person und ein/e Stellvertreter/in gewählt; § 57 LPVG
  • Die Amtszeit beträgt zwei Jahre; §57 LPVG (unabhängig vom Alter, auch wenn während der Amtszeit das 27. Lebensjahr vollendet wird)



  • Wieso sollst DU wählen?

    Die JAV vertritt Dich und Deine Rechte. Du entscheidest selbst, bei wem Du Dich am besten aufgehoben fühlst und wer Dich am besten vertreten kann.


    Aufgaben und Pflichten

  • Durchführung von JAV-Sitzungen; §§ 30, 57 LPVG
  • Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung pro Jahr; § 59 LPVG
  • Maßnahmen zugunsten der Azubis beim Personalrat beantragen (z.B. Übernahme); § 61 LPVG
  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften; § 61 LPVG
  • Anregungen und Beschwerden der Azubis annehmen; § 61 LPVG
  • Informationspflicht gegenüber den Azubis; § 61 LPVG
  • Grundsätzliche Verschwiegenheitspflicht; § 9LPVG



  • Rechte der JAV (§ 61 Abs. 2-5 LPVG)

  • Teilnahme eines Mitglieds an den Personalratssitzungen (beratend)
  • Teilnahme der gesamten JAV an Personalratssitzungen mit Stimmrecht, wenn es Beschäftigte gem. § 55 Abs. 1 LPVG betrifft
  • Vetorecht bei Entscheidungen des Personalrates, die die Beschäftigten gem. 55 Abs. 1 LPVG betreffen.
  • Einberufung von Personalratssitzungen
  • Teilnahme am Vierteljahresgespräch mit dem Dienststellenleiter (analog der Personalratssitzungen)
  • Teilnahmerecht bei Vorstellungsgesprächen für die Auswahl von
    • Auszubildenden/Anwärter/-innen und Praktikanten/-innen; § 65 LPVG
    • Ausbilgundsleitern; § 61 LPVG
  • Durchführung einer Sprechstunde; § 39,57 Abs. 3 LPVG
  • Dienstbefreiung für die Aufgabenwahrnehmung; §§ 42, 58 LPVG
  • Freistellung für Schulungen; §§ 42, 58 LPVG
  • Erstattung der durch die Arbeit der JAV entstehenden Kosten (z.B. Literatur etc.); §§ 40, 57 LPVG

  • Was hat die komba mit der JAV-Wahl zu tun?


    Die JAV-Wahl ist eine Listenwahl, dass heißt Du wählst am Ende nicht eine Person, sondern eine Liste. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Du der komba- Liste Deine Stimme gibst.