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Besoldungsanpassung 2013/2014: Jetzt Anträge stellen!

Jetzt stellt sich die Frage, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist. CDU und FDP haben im Landtag einen sog. Normenkontrollantrag vor dem  Verfassungsgerichtshof des Landes NRW angekündigt.

Dies reicht aber nicht aus, um individuelle Ansprüche von betroffenenen Beamtinnen und Beamten bzw. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern abzusichern. Jede/jeder Betroffene muss bis zum 31.12.2013 einen eigenen Antrag stellen auf Zahlung einer Besoldung bzw. Versorgung, die dem Tarifvertragsabschluss bzw. den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Der DBB NRW wird geeigneten Klägerinnen bzw. Klägern Rechtsschutz gewähren für die Durchführung einzelner Musterverfahren.

Unabhängig hiervon müssen betroffene Mitglieder der komba gewerkschaft einen eigenen Antrag stellen, damit eventuelle Ansprüche nicht verloren gehen. Einen entsprechenden Musterantrag finden Sie im internen Teil (Mitglieder-Login) der Website der komba gewerkschaft nrw:

www.komba.de/nrw.

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