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beamte-spezial 1/2008
Besoldung der Beamtinnen und Beamten verfassungswidrig Rechtsmeinung der komba gewerkschaft bestätigt

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In vier Entscheidungen vom 27.12.2007 (Az.: 2 K 480/06, 2 K 2366/06, 2 K 4083/04) hat das Verwaltungsgericht Arnsberg festgestellt, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Nordrhein- Westfalen seit dem Jahr 2003 verfassungswidrig war. Das Gericht hatte über die Musterverfahren des dbb zum Wegfall des Urlaubsgeldes in den Jahren 2004, 2005 und 2006 zu entscheiden.

Auch wenn die Abschaffung des Urlaubsgeldes isoliert betracht nur geringfügig ist, so ergibt nach Auffassung des Gerichts die Zusammenschau der Einbußen seit 2003 eine unzulässige, weil greifbare Abkoppelung der Alimentation der Beamtinnen und Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg konnte aus Rechtsgründen keine abschließende Entscheidung treffen, sondern hat vielmehr die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt daher abzuwarten.

Anpassung der Besoldung zum 01.07.2008 verabschiedet
Am 20.12.2007 hat der Landtag die angekündigte Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge um 2,9 % zum 01.07.2008 beschlossen. Gleichzeitig beschlossen wurde die Erhöhung des Familienzuschlages für dritte und weitere Kinder um 50,-- € pro Monat rückwirkend zum 01.01.2007.

Die Verschiebung der Besoldungserhöhung um sechs Monate gegenüber dem Tarifbereich des TV-L stellt eine weitere Abkoppelung der Beamtinnen und Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung dar.

Petitionsverfahren und komba-Musterverfahren laufen weiter

Als Reaktion auf die beabsichtigte Verschiebung der Besoldungserhöhung hatte die komba gewerkschaft nrw über 6.000 Petitionen an die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Inge Howe, überreicht. Mittlerweile dürften über 10.000 Petitionen beim Landtag eingegangen sein. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Parallel hierzu hatte die komba gewerkschaft ihren Mitgliedern Mustervordrucke zur Verfügung gestellt, damit vorsorglich eine verfassungsgemäße, höhere Alimentation beantragt werden konnte. Unabhängig von der Entscheidung des VG Arnsberg werden hieraus weitere Musterverfahren der komba gewerkschaft bzw. des dbb resultieren.

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