Auszug aus der
Beitragsordnung des Komba Ortsverbandes Wuppertal
Aufgrund § 7 Abs. 2 der Satzung beschließt die Mitgliederversammlung des Komba Ortsverbandes Wuppertal am 24.04.2013 folgende Beitragsordnung:
Präambel
Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages gehört zur satzungsgemäßen Pflicht eines jeden Mitglieds. Dieser Beitrag dient der Sicherung aller Vereinsaufgaben und stellt kein Guthaben des Mitglieds dar.
§ 1 Grundsätze
1) Die Beitragszahlung ist eine Bringschuld der Mitglieder.
2) Die Beiträge sind in voller Höhe im Voraus zu entrichten. Als Zahlweise wird vierteljährlich, halbjährlich oder ganzjährig seitens des Ortsverbandes angeboten.
usw.
Die komplette neue Beitragsordnung, zum 01.07.2013, finden Sie hier als >> Download (PDF) <<.