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Wie bereits in Info 8/2014 berichtet, sind die Kommunen durch Art. 10 des NKF-Gesetzes vom 16.11.2004 von der Bildung von Versorgungsrücklagen und damit von der Verminderung der Besoldung und Versorgung um 0,2 % ausdrücklich ausgenommen worden.
Zwischen komba gewerkschaft und den kommunalen Spitzenverbänden besteht Einigkeit darin, dass der im ursprünglichen Gesetzestext vorgesehene Abzug von 0,2 % für die Kommunen nicht gilt.
Zu dieser Erkenntnis ist mittlerweile scheinbar auch die Landesregierung gekommen und greift tief in die Trickkiste. Die 0,2 % werden jetzt nicht mehr im Gesetzestext von der 0,5 %igen bzw. 1,5 %igen Erhöhung abgezogen. Vielmehr wird im Text des Gesetzes nur noch eine Erhöhung von 0,3 % bzw. 1,3 % vorgenommen.
Was Ihre komba-gewerkschaft davon hält, erfahren Sie hier.
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