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NRW-Verfassungsgerichtshof verhandelt am 18.06.2014 Nullrunden bei Beamten

Die von der Rot/Grünen-Landesregierung beschlossenen Nullrunden für 230.000 Landes-und Kommunalbeamte sowie Richter in Nordrhein-Westfalen wird am 18. Juni vor dem Verfassungsgericht des Landes verhandelt.

Nicht zuletzt auf Betreiben des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen hatten 91 Oppositionsabgeordnete des Düsseldorfer Landtags einen Normenkontrollantrag eingereicht. Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW, ist zuversichtlich, dass die obersten Verfassungsrichter des Landes die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch die verminderte Erhöhung der Besoldung bei den Beamten der Besoldungsgruppen A11 und A 12 und erst recht den gänzlichen Ausschluss ab der Besoldungsgruppe A 13 erkennen.

Letztlich sei das als ein Zurückbleiben der Alimentation und damit als ein Verstoß gegen den Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung und Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes zu werten.

Roland Staude und die 2. Vorsitzende des DBB NRW Jutta Endrusch werden im Münster mit dabei sein und die Verhandlung genau verfolgen. Staude: "Bereits das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen zwei letzten Entscheidungen Nullrunden für verfassungswidrig erklärt und betont, dass die Besoldung der Beamten und Richter entsprechend der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst anzupassen ist." (Urteil vom 27.2.2014, Az.: 2 C 1.13).

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