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Besoldungsanpassungs- und Dienstrechtsanpassungsgesetz im Landtag

Anlässlich der ersten Lesung zum Besoldungsanpassungsgesetz im Landtag am 15. Mai 2013 wird es zu einer gemeinsamen Großdemonstration von DBB, DGB und Deutschem Richterbund kommen. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite www.komba.de bzw. www.dbb-nrw.de.

Unterstützung erhält die komba gewerkschaft von den Kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag, Städte- und Gemeindebund, Landkreistag), die auch die uneingeschränkte 1:1 Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtenbesoldung in NRW verlangen.

Wesentlicher Inhalt des Dienstrechtsanpassungsgesetzes ist die Umstellung der Besoldung von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen. Für vorhandene Beschäftigte gibt es keine Nachteile. Für künftige Berufsanfänger oder derzeit vorhandene Anwärterinnen und Anwärter kann es aber erhebliche Verschlechterungen geben. Obwohl diese jetzt bis zur Besoldungsgruppe A 11 teilweise abgemildert werden, lehnen wir das Gesetz ab, da es die Nachwuchsgewinnung in NRW auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels erheblich erschweren wird. Auch die Bezahlung spielt bei der Frage nach der Attraktivität des öffentlichen Dienstes gerade für Anwärterinnen und Anwärter eine entscheidende Rolle.

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