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Guter Kompromiss in der dritten Verhandlungsrunde

Last-Minute-Einigung!

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Verhandlungs- und Bundestarifkommission der dbb tarifunion haben in der „Nachspielzeit“ – die Verhandlungen wurden um einen Tag verlängert – einem Kompromiss zugestimmt, der im Kern tabellenwirksame 6,42 Prozent mehr Einkommen vorsieht. „Die Arbeitgeber hatten uns ja verschiedentlich vorgeworfen,zu massiv in die Streiks eingestiegen zu sein. Dass es nun aber doch noch geklappt hat, hat ganz sicher mit der hohen Aktionsbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen während der letzten zwei Wochen zu tun. Der Rückenwind unserer zahlreichen Aktionen war in Potsdam ganz deutlich zu spüren“, äußerte sich dbb-Verhandlungsführer, Frank Stöhr, erleichtert über den letztendlich doch noch gefundenen Kompromiss, der lange Zeit in weiter Ferne zu liegen schien.

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Das Ergebnis im Detail

• Linear

Der gefundene Kompromiss erbringt linear eine Einkommensverbesserung von 6,3 Prozent.
Tabellenwirksam werden ab August 2013 sogar 6,42 Prozent. Die Erhöhung staffelt sich bei einer Laufzeit von 24 Monaten folgendermaßen:

3,5 Prozent ab dem 1. März 2012,
1,4 Prozent ab dem 1. Januar 2013
und weitere 1,4 Prozent ab dem 1. August 2013.

Die Entgelterhöhungen gelten auch für den TV-V sowie für den TV-Fleischuntersuchung.
Die neuen Tabellen stehen unter www.dbb.de zum Download bereit und sind auch hier in einer PDF dem Artikel angehangen
Die Verhandlungsführer Frank Stöhr (dbb), Frank Bsirske (ver.di), Dr. Hans-Peter Friedrich (Bund) und Dr. Thomas Böhle (VKA) erläutern das Verhandlungsergebnis den Medienvertretern dbb aktuell

• Azubis/Praktikanten
Bei vorausgesetztem Bedarf werden alle Auszubildenden für zwölf Monate übernommen, im Anschluss – bei entsprechender Bewährung – unbefristet.
Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte erhöhen sich ab dem 1. März 2012 um 50 Euro und ab dem 1. August 2013 um weitere 40 Euro.
Für den Besuch einer auswärtigen Berufsschule werden die notwendigen Fahrtkosten erstattet, soweit sie monatlich sechs Prozent des Ausbildungsentgelts für das erste Ausbildungsjahr übersteigen.

• Urlaubsregelung
Nach dem BAG-Urteil der letzen Woche haben die Arbeitgeber hier Verhandlungsbedarf geltend gemacht. Die Gewerkschaften haben sich mit Bund und Kommunen darauf geeinigt, dass für Beschäftigte, die bis spätestens 31. Dezember 2012 das 40. Lebensjahr vollendet haben, ein Besitzstand bei der Anzahl der Urlaubstage gilt. Ansonsten gilt zukünftig folgende Regelung: 27 Urlaubstage für Azubis/Praktikanten, 29 Tage für alle bis zur Vollendung des 55. Lebensjahrs und ab Vollendung des 55. Lebensjahrs 30 Tage (bei einer Fünftagewoche). Außerdem erhalten Azubis in der Pflege, die im Schichtdienst arbeiten, ab dem zweiten Ausbildungsjahr einen Tag Zusatzurlaub.

• Pauschalzahlungen für die Jahre 2012 und 2013
Der Tarifvertrag Pauschalzahlung 2011 wird für das Jahr 2012 mit der Maßgabe verlängert, dass die einmalige Pauschalzahlung 300 Euro beträgt. Für das Jahr 2013 wird der TV-Pauschalzahlung 2012 verlängert, wenn bis spätestens 1. Januar 2013 keine Entgeltordnung in Kraft tritt. Dieser Tarifvertrag wurde erstmals im Jahr 2010 wegen des Nichtvorhandenseins einer Entgeltordnung vereinbart.

Wo ist der Sockel?
Mit unserer Forderung nach 200 Euro Mindestbetrag hatten wir eine soziale Komponente ins Forderungspaket integriert. Damit sollte sichergestellt werden, dass die unteren Einkommensgruppen, die zum Beispiel von der Inflation in besonderer Weise getroffen werden, nicht abgehängt werden. Bei diesem hohen linearen Abschluss jedoch, der 6,42 Prozent Einkommenserhöhung mit sich bringt, stellt sich diese Erhöhung auch für einen Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen positiv dar. So erhält beispielsweise ein Beschäftigter in der EG 5, Stufe 5 eine Erhöhung um 152 Euro ab August 2013 (83 Euro ab März 2012, 117 Euro ab Januar 2013). Verhandlungs- und Bundestarifkommission haben die Einforderung eines Sockelbetrages nicht mehr für unumgänglich gehalten.

Übertragung auf Beamte: Jetzt und inhaltsgleich!
Der dbb ist die Einkommensrunde erneut ganzheitlich angegangen. Die Forderung galt und gilt für Arbeitnehmer und Beamte. Der gefundene Kompromiss muss also nun auch zeit- und inhaltsgleich auf die beamteten Kolleginnen und Kollegen übertragen werden.
Schon in den Potsdamer Verhandlungen hat dbb-Vize Stöhr diese Forderung dem Bundesinnenminister nachdrücklich auf den Tisch gelegt. Bundesinnenminister Friedrich hat seine Unterstützung bereits zugesagt. Der dbb hat schon in den zurückliegenden Aktionen gezeigt, dass auch die Beamtinnen und Beamten gewillt sind, sich für ihre Interessen einzusetzen. Das gilt auch jetzt!

Die Bewertung
„Mit diesem Tarifabschluss ist ein echter Interessenausgleich gelungen, der den berechtigten Forderungen der Beschäftigten Rechnung trägt und auch die schwierige Finanzlage der Kommunen nicht unberücksichtigt lässt“, zeigte sich Stöhr zufrieden mit dem Ergebnis. Auch mit Blick auf die Verbesserungen für die Azubis äußerte sich Stöhr positiv: „Die rund zwei Millionen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen halten damit Anschluss an die allgemeine Lohnentwicklung. Angesichts von mehr als 700.000 Beschäftigten, die in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem Öffentlichen Dienst ausscheiden, sind auch die verbesserten Einkommens- und Übernahmeregelungen ein wichtiger Baustein für die Nachwuchsgewinnung.“

Aktion und Ergebnis
Die dritte Verhandlungsrunde in Potsdam stand maßgeblich unter dem Eindruck der vielfachen und spürbaren Warnstreikaktionen. Überzeugt hat sowohl die Quantität des Protests, als auch die Fähigkeit, erfolgreich Nadelstiche zu setzen, wie zum Beispiel noch am letzten Tag vor der Wiederaufnahme der Verhandlungen mit dem Warnstreiktag der Bodenverkehrsdienste und Feuerwehren an den Flughäfen. Der vollständige Text der Einigung mit Bund und Kommunen kann unter DBB nachgelesen werden.

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