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Feuerwehr- Info 5/2011
Verhandlungstermin im komba Musterverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

In dem Musterverfahren der komba gewerkschaft hatte das Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 07.05.2009 entschieden, dass Feuerwehrbeamten ein Freizeitausgleich für den Dienst über 48 Stunden hinaus zusteht.

Dieses Urteil war jedoch nicht so weitgehend wie eine zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Deshalb war die komba gewerkschaft gezwungen, das Musterverfahren fortzuführen, um eine noch günstigere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für die betroffenen Kollegen zu erreichen.

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erwarten wir grundsätzliche Aussagen zur Berechnung, zur Höhe und zum Umfang des Freizeitausgleichs im Feuerwehrbereich.

Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgt am 29.09.2011. Mit einem anschließenden Urteil des Gerichts ist zu rechnen.

Da die komba gewerkschaft ihren Mitgliedern bereits in den Jahren 2001 und 2003 Musteranträge für die Anmeldung ihres Anspruchs auf Freizeitausgleich zur Verfügung gestellt hatte, werden von einer positiven Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zahlreiche Mitglieder der komba gewerkschaft profitieren.

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