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Einkommensrunde 2011:

Seit der Föderalismusreform des Jahres 2006 haben die Bundesländer die abschließende Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der Dienst- und Versorgungsbezüge erhalten. Hiervon betroffen sind auch die Beamtinnen und Beamten bzw. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Kommunen.

Daher haben komba gewerkschaft und dbb am 14.12.2010 ihre Forderung für die Einkommensrunde 2011 aufgestellt.

Die Forderung gilt sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder, die unter den TV-L fallen, als auch für die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen.

In Zeiten einer anziehenden Konjunktur ist die Forderung zeitgemäß, angemessen und bezahlbar. Ohne ein deutliches Einkommensplus wird der öffentliche Dienst den Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um den qualifizierten Nachwuchs verlieren.

Mit Interesse erwartet die komba gewerkschaft die Reaktion der Landesregierung in NRW auf unsere Forderung. Diese hat sich bisher kaum gegenüber dem öffentlichen Dienst positioniert. Für die komba gewerkschaft sind neben dieser aktuellen Forderung auch die Frage der Reduzierung der Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf das Niveau des TVöD sowie die Rücknahme der Absenkungen des Weihnachtsgeldes von Bedeutung.