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Auf Einladung des Innenministeriums fand am 20. April 2010 die erste Sitzung der Arbeitsgruppe zur Novellierung der AZVOFeu statt. Neben den Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände nahmen an der Sitzung der Vorsitzende des komba Fachbereichsvorstandes Feuerwehr, Kollege Norbert Brewer, und der Justiziar der komba gewerkschaft, Kollege Eckhard Schwill, teil.
In der Arbeitsgruppe sollen bisher noch ungeklärte Fragen bei der Dienstplangestaltung, insbesondere bei 24-Stunden-Schichtmodellen innerhalb einer 48-Stunden-Woche, diskutiert und Vorschläge für eine mögliche Änderung der AZVOFeu erarbeitet werden.
Die Vertreter der komba gewerkschaft haben deutlich gemacht, dass für sie
der Erhalt des 24-Stunden-Dienstes auch in einer 48-Stunden-Woche im
Vordergrund steht. Überall dort, wo sich der 24-Stunden-Dienst bewährt hat,
muss er erhalten bleiben. Damit in Zukunft keine Unklarheiten bei der
Anwendung der AZVOFeu entstehen, schlägt die komba gewerkschaft vor,
dass in § 2 Abs. 1 Satz 2 AZVOFeu vor der Zahl „19“ das Wort „mindestens“
eingefügt wird. Damit wird den Feuerwehren die Möglichkeit eröffnet, die
derzeit rein rechnerisch notwendigen 29 Stunden Arbeits- und Ausbildungsdienst
zu verringern. Die komba gewerkschaft vertritt die Auffassung,
dass bereits ohne diese Ergänzung eine Absenkung des Arbeits- und
Ausbildungsdienstes möglich ist.
Eine entsprechende Stellungnahme der komba gewerkschaft an das
Innenministerium wurde abgegeben. Über die weitere Entwicklung werden
wir informieren.
(TR)
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