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beamte-spezial 9/2009 Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge

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1. Gesetz im Landtag verabschiedet
 
Nach mehrmonatigen Diskussionen ist das Gesetz zur  Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2009/2010 unverändert vom Landtag verabschiedet und nunmehr im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 25.11.2009, Seite 570, veröffentlicht worden.
 
Für Beamte und Versorgungsempfänger gibt es folgende Erhöhungen:
 
• Zum 01.03.2009 werden die Grundgehaltssätze um 20,-- € und um 3,0 % erhöht. 
• Zum 01.03.2010 erfolgt eine weitere Erhöhung der Dienstbezüge um 1,2 %. 
• Die Anwärtergrundbezüge werden 2009 um einen Festbetrag von 60,-- € erhöht
und 2010 linear ebenfalls um 1,2 %. 
 
Da das Gesetz keine 1 : 1 Übertragung des TVL-Tarifergebnisses darstellt, sondern eine eindeutige Schlechterstellung, bewertet die komba gewerkschaft das Ergebnis nach wie vor als enttäuschend und als Vertrauensbruch der Landesregierung und der Landtagsmehrheit.  

2. Wahlrecht und Wählbarkeit der Beamtinnen und Beamten in Betriebsräte ermöglicht

Beamtinnen und Beamte, die in Betrieben privat-rechtlich organisierter Unternehmen tätig sind, gelten gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG als Arbeitnehmer und können nunmehr an Betriebsratswahlen teilnehmen und sogar in den Betriebsrat gewählt werden.

3. Erholungsurlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden kann, verfällt nicht

Dies hat das OVG Münster mit Beschluss vom 21.09.2009 entschieden. Vor dem Verfall ge-
schützt ist allerdings nur ein Jahresurlaub in Höhe von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche. Das
Land NRW bereitet eine Änderung der Erholungsurlaubsverordnung vor, die entsprechende
Regelungen enthält. Diese Verordnung soll rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft treten. Betroffene Kolleginnen und Kollegen sollten deshalb einen schriftlich Antrag stellen auf Urlaubsübertragung.

4. Terminankündigung: Beamtentagung

Die komba gewerkschaft nrw führt am 03.03.2010 eine Beamtentagung durch, die in Ratingen
stattfinden wird. Schwerpunkt der Tagung wird die für 2010 angekündigte Dienstrechtsreform
des Landes NRW sein.

Köln, den 27.11.2009

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