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Entgeltordnung: Keine Bewegung bei Bund und Kommunen

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Am 20. April 2009 hat im dbb forum in Berlin eine weitere Verhandlungsrunde zu einer neuen Entgeltordnung stattgefunden. Die Arbeitgeber von Bund und Kommunen übergaben den Gewerkschaften ihr Modell für eine neue Entgeltordnung. Neuigkeiten oder gar Fortschritte gab es dabei jedoch nicht.

Das bereits bekannte Modell aus dem Jahr 2007 wurde mit Details ausgestattet, ohne dass eine inhaltliche Bewegung zu erkennen ist. Das Arbeitgebermodell wird dem Anspruch an eine zukunftsfähige und Perspektiven bietende Neuordnung der Eingruppierung nicht gerecht. Dies machte die dbb tarifunion nach einer ersten Bewertung den Arbeitgebern deutlich.

Wie beim letzten Termin vereinbart, wurden die europarechtlichen Vorgaben an die Tarifvertragsparteien zur Gestaltung einer diskriminierungsfreien Entgeltordnung intensiv diskutiert. Zwar waren sich Gewerkschaften und Arbeitgeber einig, dass eine neue Entgeltordnung diskriminierungsfrei gestaltet sein muss. Letztlich gab es jedoch verschiedene Auffassungen darüber, wie dies konkret auszusehen hat. Das Arbeitgebermodell greift zu kurz. Um eine Tätigkeit in ihrer Gesamtheit abzubilden, bedarf es nach nämlich nach Ansicht der dbb tarifunion weiterer Merkmale. Bestimmte Anforderungen an die Tätigkeit wie Sozialkompetenz, physische und psychische Belastungen finden im bisherigen Eingruppierungsrecht als auch im Arbeitgebermodell keine Berücksichtigung. Die Verhandlungsführerin und stellvertretende Vorsitzende der dbb tarifunion, Siglinde Hasse, machte der Arbeitgeberseite deutlich, dass die Berücksichtigung weiterer Merkmale nötig ist, um die Tätigkeit in ihrer Gesamtheit zu umfassen.

Mitte Juni 2009 werden die Verhandlungen fortgesetzt.

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